Michaela Heimel
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Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2004 wurde eindeutig entschieden, dass sogenannte Geistheiler arbeiten dürfen und dass zum Ausüben des sogenannten Geistheilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist. Heiler, die die Selbstheilungskräfte des Patienten aktivieren und unterstützen, zum Beispiel durch Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausbildung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern. Der Grund liegt darin, dass vom Geistheiler keine Diagnose erstellt wird und keine Empfehlung ausgesprochen wird, was Medikamente u. a. betrifft. Daher werden zu unseren Produkten auch nur Beschreibungen eingestellt, was auf eigenen oder durch Klienten erfolgte Erfahrungsberichte und Erkenntnisse beruhen und jedem selbst unterliegt, sie anzuwenden.
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